ein Bericht aus Afghanistan

#1 von carlos , 08.08.2013 17:17

Zahnmedizin im Auslandseinsatz
Drucken Von Oberfeldarzt Dr. med. dent. Michael Lüpke, Oberstabsarzt Christiane Reinke
aktualisiert am 06.08.2013

Das Aufgaben- und Einsatzspektrum der Deutschen Bundeswehr hat sich in den letzten 20 Jahren deutlich gewandelt. Früher eine Armee der reinen Landesverteidigung, deren Soldaten ausschließlich in Deutschland stationiert waren, finden sich heute Soldaten der Bundeswehr an vielen Orten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Einsatz. Teilweise sind es Einsätze mit einer geringen personellen Beteiligung von nur wenigen Soldaten, teilweise aber auch Beteiligungen mit einem großen Kontingent. Der vorliegende Artikel zeigt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der zahnärztlichen Versorgung im Auslandseinsatz. Neben den objektiven Fakten gibt es jedoch auch immer interessante subjektive Erfahrungen der beteiligten Kollegen/innen. Ein persönlicher Erfahrungsbericht aus einem aktuellen Einsatz in Kunduz/Afghanistan vermittelt einen Eindruck.
Abb. 1: Zahnärztliche Behandlung in der Zahnstation des Feldlagers Kunduz/Afghanistan.
Abb. 1: Zahnärztliche Behandlung in der Zahnstation des Feldlagers Kunduz/Afghanistan.


Im April 2013 beteiligten sich ca. 6.500 Soldaten an verschiedenen Einsätzen, wobei der Schwerpunkt auf dem Einsatz im Rahmen der Mission ISAF in Afghanistan liegt. Als neue und aktuelle Operation sei hier der Einsatz deutscher Soldaten in Mali/Westafrika im Rahmen der Mission AFISMA erwähnt, bei dem die zahnärztliche Betreuung durch einen Sanitätsoffizier/Oralchirurgie gewährleistet wird. Aus den weltweiten Einsätzen ergeben sich selbstverständlich erhöhte Anforderungen sowohl an die Zahngesundheit der Soldaten als auch an den Zahnärztlichen Dienst der Bundeswehr. Der Zahnärztliche Dienst der Bundeswehr hat die zahnärztliche Versorgung der Soldaten der Deutschen Bundeswehr im Grundbetrieb wie auch im Einsatz sicherzustellen (Abb. 1). Dabei unterliegt gerade die zahnärztliche Versorgung im Einsatzland oft besonderen Anforderungen und Bedingungen. Voll einsatz- und verwendungsfähig ist nur der gesunde Soldat – dies schließt selbstverständlich gesunde orale Verhältnisse mit ein. Der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der uneingeschränkten Einsatzbereitschaft im Sinne einer „combatreadiness“ muss dabei die absolute Priorität genießen. Die zahnärztliche Versorgung der Soldaten im Einsatz beginnt im Heimatland, wo bei Bedarf eine umfassende und abschließende orale Sanierung zu erfolgen hat. Doch selbst bei Beachtung dieser Prämisse sind zahnärztliche Notfälle im Einsatz unvermeidlich. Deren Behandlung bedarf entsprechender infrastruktureller und personeller Voraussetzungen im Einsatzland. Das zahnärztliche Personal und die zahnärztliche Behandlungseinrichtung sind auch im Einsatz immer ein Teil der sanitätsdienstlichen Versorgung insgesamt und in die entsprechende sanitätsdienstliche Behandlungseinrichtung integriert. Sowohl bei den frühen Einsätzen in Kambodscha oder Somalia als auch bei den aktuellen Einsätzen in Afghanistan oder Mali ist die Zahnmedizin eines der Fachgebiete der ersten Stunde und fast alle Bundeswehreinsätze wurden bzw. werden von Sanitätsoffizieren/ Zahnarzt begleitet.
Dental-Fitness-Classification


Mit dem Einsatz deutscher Soldaten außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland rücken der zahnärztliche Notfall und seine Vermeidung unvermittelt in den Fokus der zahnärztlichen Behandlung. Daraus resultierte eine deutlich andere Gewichtung in der Ausrichtung der zahnärztlichen Behandlung. Eine der zentralen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft ist die Forderung, die Anzahl möglicher zahnärztlicher Notfälle im Einsatz auf ein Minimum zu reduzieren. Ein zahnärztlicher Notfall fernab der Möglichkeit einer zahnärztlichen Behandlung vermag im schlimmsten Fall den Auftrag von Soldaten zu gefährden. Aus diesem Grund wurde 2006 in der Bundeswehr die Beurteilung der oralen Befunde nach einer vorgegebenen Dental-Fitness-Classification eingeführt. Als Richtlinie gilt das „NATO Standardisation Agreement 2466 Med“. Demnach muss sich jeder Soldat mindestens einmal im Jahr einer zahnärztlichen Untersuchung beim Truppenzahnarzt unterziehen, der eine Einteilung in eine der vier Dental-Fitness-Klassen vornimmt.
Mittels der Dental-Fitness-Classification (DFC) wird das Risiko des Auftretens eines zahnärztlichen Notfalles innerhalb der nächsten 12 Monate bestimmt. Dabei gilt die in der Tabelle 1 vorgenommene Einteilung.



Dental Fitness Class 1 gesund, keine zahnärztliche Behandlung erforderlich
Dental Fitness Clas 2 zahnärztliche Behandlung erforderlich, zahnärztlicher Notfall in den nächsten 12 Monaten nicht zu erwarten
Dental Fitness Class 3 zahnärztliche Behandlung erforderlich, zahnärztlicher Notfall in den nächsten 12 Monaten wahrscheinlich
Dental Fitness Class 4 kein zahnärztlicher Befund vorhanden (12 Monate)


Tab. 1: Einteilung der Dental-Fitness-Classification nach STANAG 2466 Med.

Die Dental-Fitness-Class 2 wird zum Beispiel bei einem insuffizienten Kronenrand, aber auch bei einer initialen Karies vergeben. Hier ist zwar sicherlich eine zahnärztliche Behandlung erforderlich und anzustreben, ein zahnärztlicher Notfall ist in den nächsten 12 Monaten jedoch nicht zu erwarten. Eine Einteilung in die Dental-Fitness-Class 3 ist bei oralen Befunden vorzunehmen, die einen zahnärztlichen Notfall innerhalb der nächsten 12 Monate erwarten lassen. Davon ist etwa bei einer profunden kariösen Läsion oder einer apikalen Erkrankung auszugehen. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass gerade Diagnosen aus dem Bereich der konservativen Zahnheilkunde den Löwenanteil der zahnärztlichen Notfälle im Einsatz ausmachen und daher besondere Beachtung verdienen. Auf diesen Aspekt wird daher an anderer Stelle dieser Ausführungen noch eingegangen.
Einsatzverwendungsfähig sind nur Soldaten mit einer Dental-Fitness-Classification der Grade 1 oder 2. Die komplette orale Sanierung muss das Ziel der zahnärztlichen Behandlung im Heimatland sein. Aus verschiedenen Gründen ist dies nicht immer möglich. Unabrückbare Forderung ist jedoch, dass durch die zahnärztliche Behandlung der Soldaten mit ehemals DFC 3 zumindest die Einteilung in DFC 2 erzielt wird. Die Behandlung der Soldaten mit DCF 3 muss daher absolute Priorität erfahren.
Infrastruktur und materielle Ausstattung


Auch bei konsequenter Umsetzung der genannten Maßnahmen und der besten Vorbereitung sind zahnärztliche Notfälle im Einsatz unvermeidlich. Dafür gilt es entsprechende infrastrukturelle Voraussetzungen mit einer entsprechenden zahnärztlichen Behandlungseinrichtung vorzuhalten. Von sehr wenigen einfachen oralchirurgischen Behandlungsmaßnahmen einmal abgesehen, bedarf es für die zahnärztliche Behandlung spezieller apparativer und infrastruktureller Voraussetzungen. Diese haben sich im Laufe der Zeit mit vermehrter Einsatzerfahrung zunehmend verbessert. Wann immer möglich, wird die Unterbringung der zahnärztlichen Behandlungseinrichtung in einer festen Unterkunft bevorzugt. Im Rahmen dieser Ausführungen kann nicht auf jeden einzelnen zahnärztlichen Behandlungsplatz eingegangen werden. Die größte zahnärztliche Behandlungseinrichtung im Einsatz befindet sich zurzeit in Mazar-e-sharif im dortigen Feldlazarett im Camp Marmal; diese soll im Folgenden ausführlich dargestellt werden.
Zahnarztgruppe Mazar-e-sharif


In Mazar-e-sharif befindet sich mit ungefähr 3.000 deutschen Soldaten der größte deutsche Stützpunkt in Afghanistan. 2007 wurde das deutsche Feldlazarett in einem neu errichteten Gebäudekomplex untergebracht. Die Zahnarztgruppe findet sich im Ambulanztrakt. Mit insgesamt 8 Funktionszimmern ist sie die größte Ambulanz. Alle Räumlichkeiten sind großzügig gestaltet und mit einer Klimaanlage ausgestattet. Es stehen zwei Behandlungszimmer mit jeweils einem neuen Behandlungsstuhl zur Verfügung. Wie in Abb. 2 ersichtlich, sind die Behandlungszimmer freundlich und modern gestaltet. Die Behandlungszimmer sind mit dem entsprechenden zahnärztlichen Instrumentarium und Gerätschaften komplett ausgestattet. Dies betrifft natürlich im Einsatz gerade auch das oralchirurgische Instrumentarium. Hier seien beispielhaft Sets für Osteosynthesen und das Chirurgiegerät für Arbeiten am Alveolarknochen genannt. Die Vorhaltung in vorbereiteten OP-Trays ermöglicht im Notfall eine schnelle Herstellung der oralchirurgischen Arbeitsbereitschaft. Die Vor- und Nachbereitung des Instrumentariums erfolgt in einem entsprechend dafür ausgestatteten Raum (Abb. 3).

Auf die Möglichkeit zur Herstellung von Röntgenaufnahmen sei in diesem Zusammenhang nochmals gesondert eingegangen. Gemäß der Forderung der deutschen Röntgenverordnung zur Minimierung der Strahlenexposition wurde in der neuen Zahnarztgruppe eine moderne digitale Röntgenanlage eingerichtet. Diese erlaubt die hervorragende radiologische Darstellung der oralen Strukturen bei geringer Strahlenbelastung. Praktisch ist das Vorhandensein von entsprechenden Monitoren in den Behandlungszimmern, anhand derer eine schnelle Auswertung der Bilder möglich ist. Die Anfertigung von Einzelzahnaufnahmen geschieht direkt am Behandlungsstuhl, für die Anfertigung von Panoramaschichtaufnahmen steht ein Röntgenraum zur Verfügung (Abb. 4 u. 5).
Bilder
Abb. 2: Behandlungszimmer in der Zahnstation des Feldlazaretts in Mazar-e-sharif, die u.a. mit der KaVo Status 1080TM ausgestattet ist. Abb. 3: Raum für die Instrumentenauf- und nachbereitung in der Zahnstation Mazar-e-sharif. Abb. 4: Blick in den Röntgenraum der Zahnstation Mazar-e-sharif. Abb. 5: Digitales Röntgengerät Planmeca Proline XC.


Weitere Funktionsräume (z. B. für die Anmeldung) komplettieren das Raumangebot. Mit der Unterbringung in einem festen Gebäude erhöht sich die Sicherheit der in diesem Bereich befindlichen Soldaten etwa bei Beschuss. Hinzu kommt, dass im Alarmierungs- oder Notfall im Lager nicht länger ungeschützte Bereiche begangen werden müssen, um von der Zahnarztgruppe in das Feldlazarett zu gelangen. Aufgrund der Klimatisierung der Räume können auch längere Behandlungen ohne physischen Stress durch Hitzebelastung durchgeführt werden – dies kommt sowohl dem Behandler als auch dem Patienten zugute. Bei Außentemperaturen von annähernd 50 Grad im Hochsommer ist dieser Aspekt wesentlich. Zudem ist der Umgang mit den teilweise wärmeempfindlichen zahnärztlichen Materialien weniger problematisch. Die guten infrastrukturellen Gegebenheiten verhindern zudem eine Belastung mit dem in Afghanistan gerade in den Sommermonaten sonst allgegenwärtigen Staub. Den auch im Einsatzland geltenden Regeln der Hygieneverordnung kann damit uneingeschränkt entsprochen werden. Die vorhandene räumliche Nähe zu den anderen Fachdisziplinen verbessert zudem die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Zahnärztliche Diagnosen und Therapiemaßnahmen im Einsatz


Trotz der Forderung, dass nur ein oral gesunder Soldat in den Einsatz gehen soll, treten im Einsatz zahnärztliche Notfälle in nicht unbeträchtlicher Anzahl auf. Diese weiter zu reduzieren muss ein wichtiges Anliegen des Zahnärztlichen Dienstes der Bundeswehr sein. Aus diesem Grund ist eine Betrachtung der im Einsatz aufgetretenen Notfälle und der deshalb erfolgten Behandlungsmaßnahmen von großem Interesse. Im Folgenden sollen die im Jahre 2010 im Einsatz insgesamt – also an Land und auf See – aufgetretenen zahnärztlichen Notfälle eine eingehende Betrachtung erfahren.

Zahnärztliche Diagnosen
Im Jahre 2010 fanden im Einsatz insgesamt 6.009 zahnärztliche Behandlungssitzungen statt. Die Gründe für deren Notwendigkeit waren, wie in der Übersicht über die Diagnosen dargestellt, innerhalb der einzelnen zahnmedizinischen Fächer sehr unterschiedlich gewichtet (Abb. 6, Tab. 2).

Diagnosen
Gesamt
Relativ

Trauma 53 0,88 %
Entzündliche Prozesse 858 14,28 %
Endodont. Prozesse 845 14,06 %
CMD 77 1,28 %
Konservierende Dysfunk. 1.673 27,84 %
Defekter ZE 108 1,80 %
Parodont. Prozesse 615 10,23 %
Sonstiges 1.780 29,62 %
Gesamt 6.009 100,00 %


Tab. 2: Aufstellung der Diagnosen, die eine Notfallbehandlung verursachten.

Den größten Anteil mit 1.673 Sitzungen – entsprechend 27,84 % des Gesamtanteils – machte die Diagnose „konservierende Dysfunktion“ aus. Unter dieser Diagnose sind Füllungsverluste, Füllungsfrakturen oder auch kariöse Defekte subsumiert. Ebenfalls in den Bereich der konservierenden Zahnheilkunde fallen die durch endodontische Prozesse verursachten 845 Behandlungssitzungen, die einen Anteil von 14,06 % ausmachten. Annähernd den gleichen Anteil mit 14,28 % (858 Sitzungen) machen entzündliche Prozesse aus. Darunter kann es sich um eine Perikoronitis, aber auch um eine Pulpitis handeln. Eine genaue Differenzierung konnte den Daten nicht entnommen werden. Mit 615 Behandlungssitzungen – entsprechend 10,23 % – ind parodontologische Prozesse ebenfalls noch bedeutsam. Leider ist den Daten nicht zu entnehmen, um welche Prozesse es sich handelt. Hier wäre eine genauere Differenzierung interessant, da die infrage kommenden Prozesse wie der Parodontalabszess oder die nekrotisierende ulzerierende Gingivitis das Allgemeinbefinden und damit die Einsatzbereitschaft ganz erheblich beeinträchtigen können. Weitere Diagnosen wie das Trauma, der defekte Zahnersatz oder die craniomandibuläre Dysfunktion treten im Einsatz deutlich seltener auf. Es sei jedoch daran erinnert, dass ein durch ein Trauma bedingter Notfall, z. B. eine Unterkieferfraktur, ebenfalls beträchtliche Auswirkungen für den Betroffenen haben und eine Behandlung notwendig machen kann. Es fällt auf, dass der prozentual größte Anteil der Sitzungen mit 29,62 % unter „Sonstiges“ geführt wird. Dabei handelt es sich um Diagnosen verschiedenster Art (z. B. überempfindlicher Zahnhals), die keiner der gängigen Diagnosen zugeordnet werden können. Hier sollte für die Zukunft darüber nachgedacht werden, ob durch eine weitere Differenzierung dieser doch große Anteil nicht genauer benannt werden kann. Darüber hinaus sollten die aufgetretenen Notfälle insgesamt eine vor allem wissenschaftliche Betrachtung erfahren. Trotz umfangreicher Sanierungsbemühungen im Heimatland ist die Anzahl der aufgetretenen Notfälle nicht unerheblich. Ein Grund dafür könnte unter anderem darin liegen, dass wir zu vielen Aspekten noch keine entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntnisse haben. Gerade der Zusammenhang zwischen der Einsatzbelastung und deren Auswirkung auf die Ätiologie entzündlicher Prozesse ist bislang noch nicht hinreichend erforscht. Hier gilt es auch seitens des zahnärztlichen Dienstes der Bundeswehr, durch entsprechende wehrmedizinisch-zahnärztliche Forschungsprojekte weitere Erkenntnisse zu erlangen.
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Abb. 6: Darstellung der Diagnosen, die eine Notfallbehandlung verursachten (Quelle: SanAmtBw Abt. VI). Abb. 7: Darstellung der zahnärztlichen Therapiemaßnahmen im Einsatz (Quelle: SanAmt Abt. VI).


Zahnärztliche Therapie im Einsatz
Wie bereits ausgeführt, wird der größte Anteil der notwendigen Sitzungen durch Probleme aus dem Bereich der konservierenden Zahnheilkunde verursacht. Demzufolge machen therapeutische Maßnahmen aus dem Bereich der Zahnheilkunde den größten Anteil der Behandlungssitzungen aus (Abb. 7). Für die Versorgung mit Füllungen waren 1.443 Behandlungssitzungen erforderlich, dies entspricht 24,29 % am Gesamtanteil der Behandlungssitzungen. Ebenfalls in den Bereich der konservierenden Zahnheilkunde fällt die endodontische Therapie mit 11,09 % entsprechend 659 Behandlungssitzungen. Erfreulich ist, dass auch im Einsatz mit 13,18 % (783 Sitzungen) ein hoher Anteil an Prophylaxesitzungen durchgeführt werden konnte. Bezüglich deren Notwendigkeit sei daran erinnert, dass unter der Stressbelastung im Einsatz von einer reduzierten individuellen Mundhygiene der Soldaten auszugehen ist und aufgrund weiterer bestehender Faktoren (reduzierte Immunabwehr durch physischen und psychischen Stress, Nikotinabusus) eine erhöhte Anfälligkeit der Soldaten für eine gingivale Entzündung diskutiert werden kann. Addiert man zu diesen 13,18 % noch die 7,21 % (428 Sitzungen) für weitere parodontologische Behandlungsmaßnahmen hinzu, so machen parodontologische Behandlungsmaßnahmen insgesamt einen Anteil von 20,39 % aus. Die chirurgische Therapie macht zwar nur einen Anteil von 5,72 % (340 Sitzungen) aus, bleibt aber aufgrund der sie verursachenden, meist für die Einsatzfähigkeit schwerwiegenden Diagnose bedeutsam. Wie bei den Diagnosen fällt auch bei der Therapie auf, dass der größte Anteil der Behandlungssitzungen keinem Fachgebiet eindeutig zugeordnet werden kann. Unter der Palliativversorgung mit 35,52 % (entsprechend 2.110 Behandlungssitzungen) sind viele nicht eindeutig zuzuordnende Maßnahmen subsumiert. Hier gilt es für die Zukunft eine weitere, eindeutige Differenzierung vorzunehmen.
Erfahrungen als Truppenzahnärztin im Feldlager Kunduz/Afghanistan


Christiane Reinke
„Der Mensch ist hart wie ein Stein und doch zart wie eine Rose“ (afghanisches Sprichwort)
Als weiblicher Offizier Dienst im zentralen Sanitätsdienst zu leisten ist – subjektiv betrachtet – Erfüllung und Herausforderung zugleich. Zwei äußerst unterschiedliche Berufe zu kombinieren und dabei weder die soldatische Komponente noch die zahnmedizinische Kompetenz zu vernachlässigen, stellt gerade im Auslandseinsatz eine nicht zu unterschätzende Aufgabe dar. Ende März 2013 verlegte ich zusammen mit dem 31. Einsatzkontingent ISAF meine Wirkungsstätte für die kommenden 103 Tage zur Sanitätseinsatzkompanie nach Kunduz im nordöstlichen Afghanistan.
Meine ersten Amtshandlungen beschränkten sich hauptsächlich auf das Soldatische. Ich übernahm meine Waffe, die mein ständiger Begleiter war – auch als Zahnärztin muss ich mich mit allen Alarmierungsmaßnahmen und sonstigen Eventualitäten vertraut machen. Ich ertappte mich dabei, wie ich meine Pistole während der ersten Tage auch bei der Behandlung trug. Sie gab mir ein Gefühl von Sicherheit und doch war es anfänglich – obwohl ich schon seit über 12 Jahren Soldat bin – ein derangierendes Gefühl. Die Bedrohungslage im Feldlager selbst erscheint relativ gering, direkt hinter der dicken hohen ockerfarbenen Mauer, jedoch ist die Gefahr teilweise latent, teilweise auch mit Händen greifbar. Schnell war ich vom Feldlageralltag gefangen und eine Woche glich der anderen. In den wenigen ruhigen Momenten, in denen ich bewusst wahrnahm, wo ich mich befinde, war ich immer wieder neu erstaunt, wie anpassungsfähig – physisch wie psychisch – Menschen sind.

Mein kleines Team bestand aus meinem Assistenten, einem sehr einsatzerfahrenen Kameraden, und meiner Person. Eine gute Assistenz zu haben ist auch hier unbezahlbar und natürlich ebenfalls Voraussetzung, um das Pensum an Patienten bewältigen zu können. Abgesehen von 4 lokal ansässigen afghanischen Zahnärzten in Kunduz City waren wir in einem Umkreis von ca. 400 km die einzige Zahnarztpraxis mit westlichem Standard. Wir versorgten sowohl eigene Kräfte als auch alle ISAF-Soldaten anderer Nationen innerhalb des Feldlagers. Um lange Ausfälle und Einschränkungen möglichst zu vermeiden, werden die deutschen Soldaten vor jedem Auslandseinsatz zahnmedizinisch begutachtet und gemäß einer Klassifikation kategorisiert. Daher beschränkten sich die komplexen dentalen Fälle meist auf Soldaten anderer Nationen. Zusätzlich betreuten wir sämtliche Außenposten im nordöstlichen Afghanistan sowie afghanische Polizisten, Soldaten, Sprachmittler und Arbeiter (manchmal sogar deren Familienangehörige). Kurz gesagt: Jeder schmerzgequälte Mensch, der es bis zu unserer Türschaffte, wurde möglichst adäquat behandelt. Dabei erhielten wir einen globalen Einblick in die verschiedensten zahnmedizinischen Techniken und bekamen auch bei uns schon lange „ausgestorbene“ Prozeduren und Versorgungen, wie handgebuckelte Ringdeckelkronen oder Drahtligaturen mit befestigten extrahierten Zähnen als permanente Lückenschlussrestauration, zu sehen. Bei unseren afghanischen Patienten galt das Motto „Endo oder Ex“. Einige unserer erwachsenen Patienten waren noch nie zuvor bei einem Zahnarzt gewesen. Prophylaktische Besuche sind in Afghanistan völlig unbekannt. Aufgrund der zahnmedizinischen Versorgungslage plante ich zusammen mit einem Kameraden aus der Abteilung für zivil-militärische Zusammenarbeit ein bescheidenes Hilfsprojekt für Kinder im Vorschulalter. Die Kinder dieses Landes sind genauso unschuldig wie jedes andere Kind auf dieser Welt. Rechnet man unsere Gruppenprophylaxe an diesem Tag in glückliche Kindergesichter um, so können wir durchaus mit Stolz von einem kleinen nachhaltigen Erfolg sprechen.
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Abb. 8: Ausgangssituation der UK-Front nach Entfernung aller Beläge. Abb. 9: Panoramaschichtaufnahme vor Behandlungsbeinn.


Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist bei anderen Nationen hoch angesehen. Bis auf komplexe prothetische Arbeiten können wir nahezu den gleichen hohen Standard an zahnmedizinischer Leistung bieten wie am Heimatstandort. Natürlich lag mein Hauptaufgabengebiet auf der Betreuung eigener und befreundeter Soldaten, jedoch war der Umgang mit afghanischen Patienten für mich persönlich sehr prägend. Die Behandlung der meist männlichen Behandlungsbedürftigen stellte sich für mich anfangs befremdlich dar, denn religiös und kulturell begründet fand eine Kommunikation fast nie mit mir persönlich statt, sondern meist über einen Sprachmittler. Die recht intime Patienten-Zahnarzt-Situation während der Behandlung war nach meinem subjektiven Erachten für den Großteil der Afghanen aufgrund der Anwesenheit einer weiblichen Zahnärztin eher unangenehm. Erstaunlich war jedoch häufig, wie schmerzresistent die meisten der afghanischen Patienten bei der Behandlung waren. Mit einem Augenzwinkern kann ich zusammenfassend bemerken: Das Schmerzempfinden steigt offensichtlich proportional zur sozialen Stellung in Afghanistan, jedoch verhält es sich leider genau gegensätzlich mit der Compliance. Während der 103 Einsatztage in Kunduz konnte ich vielfältige unvergessliche zahnmedizinische und zwischenmenschliche Eindrücke sammeln, jedoch bewegte mich das Schicksal ines 16-jährigen afghanischen Jungen besonders. Als Sohn einer lokal angesehenen Persönlichkeit wurde er durch feindliche Kräfte entführt und gefoltert. Er konnte glücklicherweise befreit werden und lag anschließend zur Rehabilitation einige Monate im Krankenhaus in Kunduz.
Seither quälten ihn starke Zahnschmerzen, doch die afghanischen Ärzte im Krankenhaus sahen sich überfordert, Maßnahmen zur Schmerzstillung einzuleiten. Der Vater des jungen Mannes richtete einen Brief an die Sanitätseinsatzkompanie, bat um meine Hilfe und schilderte die Situation. Bei der Erstvorstellung in unserer Praxis zeigte sich das ganze Ausmaß seiner Verletzungen im Gesichtsbereich (Abb. 8). Bei retardiertem Allgemeinzustand imponierte hauptsächlich die Frontzahnsituation. Seine Peiniger hatten versucht, ihm alle Frontzähne im Oberkiefer und Unterkiefer zu extrahieren. Jeder einzelne Frontzahn stellte ein kompliziertes Trauma dar. Zusätzlich hatte man mit einem Schrotgewehr auf ihn geschossen. Auf der von uns angefertigten Panoramaschichtaufnahme (Abb. 9) zeigten sich viele im Kopfbereich verbliebene Schrotkugeln sowie besonders im Oberkieferbereich lokalisierte Metallsplitter. In der ersten Sitzung extrahierte ich die nicht erhaltungswürdigen Zähne 11, 12, 21, 41 und 42 (Abb. 10). Die Zähne 22, 31 und 32 waren zwar equigingival frakturiert, jedoch war es hier möglich, mittels endodontischer Versorgung einen Rettungsversuch zu wagen.
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Abb. 10: Oralchirurgische Therapie im Unterkiefer mit Entfernung von 41 und 42. Abb. 11: Prothetische Versorgung des Oberkiefers. Abb. 12: Prothetische Versorgung des Unterkiefers. Abb. 13: Panoramaschichtaufnahme nach Behandlungsschluss.
Im Oberkiefer entnahm ich über eine großzügige Abklappung der Gingiva zusätzlich nekrotisierten Alveolarfortsatz und alle erreichbaren metallischen Fremdkörper. Eine Minimierung des horizontalen Knochenlevels ließ sich durch diese recht invasive Knochenplastik nicht vermeiden. Zum Abschluss der ersten Sitzung bedankten sich die Begleiterdes Patienten bei meiner männlichen Assistenz. Sie schauten zwar während der gesamten Sitzung auf meine Arbeit, doch in ihrer Vorstellung war es nicht möglich, sich damit zu arrangieren, dass eine weibliche Person in Anwesenheit einer männlichen die Führung haben könnte. Schon eine Woche später konnten wir die Nähte entfernen und unser junger Patient war erstmalig nach 4 Monaten schmerzfrei. Nachfolgend entschied ich mich für die Platzierung von adhäsiv befestigten Glasfaserstiften bei 31 und 32, zur Versorgung der Unterkiefersituation für ein adhäsiv befestigtes laborgefertigtes Langzeitprovisorium aus Komposit im Sinne einer Klebebrücke. Da es mir nicht möglich war, metallische Kronen oder Brücken zu generieren, hielt ich diese glasfasermattenverstärkte Variante für indiziert. Im Oberkiefer erschien mir die zu überbrückende Spanne zu extendiert für eine gleichartige Versorgung, daher fertigte ich hierfür eine Teilprothese mit gebogenen Klammern an. Nach 5 Sitzungen und vielen nächtlichen Stunden in unserem bescheiden eingerichteten Laboratorium gliederten wir die Arbeiten ein und waren aufgrund der improvisierten zahntechnischen Mittel sehr zufrieden mit dem Resultat (Abb. 11 u. 12). Sehr zu unserer Verwunderung teilte unser Patient diese Meinung nicht mit uns. Er war keineswegs zufrieden, hoffte offensichtlich auf eine Restauration, die seiner natürlichen Situation vor seinem Martyrium gleichen würde, und überschätzte abei unsere prothetischen Möglichkeiten gewaltig. Wir konnten unsere Enttäuschung ganz und gar nicht verbergen, ber auch diese negativen Gefühle sind Teil dieser Erfahrung und ein Grund mehr, dass diese Situation uns sicher noch oft ins Gedächtnis kommen wird.

Zusammenfassend bin ich dankbar über jeden Patienten, der unsere Praxis lächelnd verlassen hat – unabhängig von seiner Herkunft und der Schwere der Verwundung oder Erkrankung. Das Besondere an der zahnärztlichen Tätigkeit in einem Auslandseinsatz ist die gelebte Kameradschaft. Sie ist essenziell, ersetzt sie doch die unerreichbare Zuneigung der Lieben daheim, spendet Trost und hilft über schwere Tage hinweg. Viele meiner Kameraden hier haben etliches Leid gesehen und leider haben wir auch einen Kameraden aus unserer Mitte verloren. Jeder Einzelne in unserer Kompanie war unersetzbar, da er eine Fähigkeit mitbrachte, die nur er beherrschte. Daher waren wir auch als zahnärztliches Team einerseits mit großer Verantwortung betraut, andererseits aufgrund des Gefühls, überaus nützliche Arbeit leisten zu können, sehr zufrieden mit unserem Auftrag.

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RE: ein Bericht aus Afghanistan

#2 von carlos , 08.08.2013 17:18

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